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   VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 AE 08.282   

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VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 AE 08.282 (https://dejure.org/2008,76193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2008 - 4 AE 08.282 (https://dejure.org/2008,76193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 4 AE 08.282 (https://dejure.org/2008,76193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Politische Partei (NPD); Politische Veranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 ZB 07.3489

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Politische Partei

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 AE 08.282
    Auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 19. November 2007, gegen das die Antragsgegnerin Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat (Az. 4 ZB 07.3489), wurde hingewiesen.

    Mit dem Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Hauptsacheverfahren 4 ZB 07.3489 steht rechtskräftig fest, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, dem Antragsteller den Großen Saal im städtischen Forum am Hofgarten an einem Samstag im Zeitraum vom 8. März 2008 bis 30. Juni 2008 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr zur Durchführung einer öffentlichen Parteiversammlung zur Verfügung zu stellen.

  • VGH Bayern, 14.09.2007 - 4 CE 07.2292

    Öffentliche Einrichtung - Anspruch auf Überlassung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 AE 08.282
    Ein Anspruch auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung kann nur im Rahmen ihrer - sachlichen und personellen - Kapazität bestehen; ein Recht auf Erweiterung der Kapazität besteht nicht (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2007 - 4 CE 07.2292; Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, RdNr. 27 zu Art. 21 GO).
  • VGH Bayern, 25.06.1993 - 4 CE 93.1966
    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 AE 08.282
    In Bezug auf den Anordnungsanspruch lässt sich zwar feststellen, dass es sich bei dem Forum am Hofgarten um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GO handelt, die nach der durch die Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt wird und deshalb grundsätzlich auch vom Antragsteller für die Abhaltung einer öffentlichen Parteiversammlung beansprucht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.1993 - 4 CE 93.1966, BayVBl. 1993, 567 m.w.N., B.v. 4.5.2005 - 4 CE 05.1137, juris; allgemein zum Zugang der politischen Parteien zu kommunalen Einrichtungen etwa Köster, KommJur 2007, 244 ff.).
  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 4 CE 05.1137
    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 AE 08.282
    In Bezug auf den Anordnungsanspruch lässt sich zwar feststellen, dass es sich bei dem Forum am Hofgarten um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GO handelt, die nach der durch die Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt wird und deshalb grundsätzlich auch vom Antragsteller für die Abhaltung einer öffentlichen Parteiversammlung beansprucht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.1993 - 4 CE 93.1966, BayVBl. 1993, 567 m.w.N., B.v. 4.5.2005 - 4 CE 05.1137, juris; allgemein zum Zugang der politischen Parteien zu kommunalen Einrichtungen etwa Köster, KommJur 2007, 244 ff.).
  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287

    Gemeindliche Einrichtung; Kulturzentrum; Anspruch auf Überlassung; Widmung;

    Damit hat sie die (konkludente) Widmung der öffentlichen Einrichtung erweitert und den Kreis der Nutzungsberechtigten entsprechend ausgedehnt, so dass grundsätzlich auch der Antragsteller die Räume für die Durchführung eines Bezirksparteitages der NPD-Schwaben beanspruchen konnte (vgl. BayVGH vom 21.2.2008 Az. 4 AE 08.282 m.w.N.).
  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris, Rn. 13 f., 15 f. m.w.N.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 4 CE 08.726 -, juris, Rn. 10; vom 21. Februar 2008 - 4 AE 08.282 -, juris, Rn. 11 und vom 14. September 2007 - 4 CE 07.2292 -, juris, Rn. 12; VG Köln, Beschluss vom 15. August 2018 - 14 L 1741/18 -, juris, Rn. 20 f.
  • VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 ZB 07.3489

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Politische Partei

    Mit Telefax vom 11. Februar 2008 hat der Kläger im einstweiligen Anordnungsverfahren (Az. 4 AE 08.282) klargestellt, dass Horst Mahler nicht an der geplanten Parteiveranstaltung teilnehmen werde.
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